Hinweisgeberschutzgesetz – Meldestelle
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie, die im Dezember 2021 vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde und EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegte.
Das Hinweisgeberschutzgesetz verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebenden.
Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die internen oder externen Meldestellen weitergeben (= hinweisgebende Personen). Auch Personen, die Hinweisgeber unterstützen oder von der Meldung betroffen sind, fallen unter den Schutz des Gesetzes.
Kontakt
- Frederik Wolf
- Volkssolidarität NORDOST e.V.
- Heilige-Geist-Straße 2, 17389 Anklam
- 03971 2905429
- hinweisgeber-meldestelle@volkssolidaritaet.de